Anwendungsbeispiele der rechtlichen Vorgaben der WRRL im Bergbau und der Energiewirtschaft

11.12.2018

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie ist eine Bewertungsvorschrift für Gewässer, welche rechtlich normiert und methodisch vergleichbar gute Zustände/ gute Potentiale für Gewässer anstrebt. Für Tagebauseen als künstliche Gewässer soll z.B. ein ökologisches Potenzial erreicht werden, dass dem Zustand in ungestörten natürlichen Seen nahe kommt. Grundwasserkörper sollen dagegen nach Menge und Güte vorbergbauliche Zustände wieder erreichen. Umweltjuristen stoßen hier an die Grenzen der Methodik von Gewässerökologie, der Wasserwirtschaft, Wasserchemie und -physik sowie der Wassertechnik im bergbaulich geprägten Einzugsgebiet der Spree. Ob es z.B. um die künftige Wasserbeschaffenheit des Cottbuser Ostsees oder auch die ökologische Wirkung von Sulfat auf die Gewässerbiologie bei Grubenwassereinleitungen oder die Auswirkungen von Kühlwassereinleitungen der Kraftwerke geht, eine profunde, an Vorgaben gebundene, wasserrechtliche Beurteilung ist aus Genehmigungssicht zwingend erforderlich. Dabei dürfen Aus- und Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern, etwa dem Natur- und Artenschutz, dem Menschen oder auf das Landschaftsbild einer jahrhundertealten Kulturlandschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus ist zu bewerten, wie mit verhältnismäßigen Maßnahmen das jeweilige Optimum für den notwendigen Umbau bzw. die Fortentwicklung der Kultur- und Energieregion erreicht werden kann. Der vortragende, Dr. jur. Biesecke versucht in der letzten Ringvorlesung des Jahres 2018, anhand auch von Praxisbeispielen, diesen schwierigen Stoff unterhaltsam und verständlich der Zuhörerschaft darzubieten.

Zurück